Sozialhilfe

Der Regionale Sozialdienst Oberwynental (RSDO) stellt für die angeschlossenen Gemeinden die Sozialhilfe sicher. Voraussetzung ist, dass die Personen in den angegliederten Gemeinden ihren Wohnsitz haben.

Sozialhilfe sichert die Existenz der bedürftigen Personen. Ziel ist es, dass die Personen mit Beratung und Unterstützung ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit erlangen. Es gilt zu beachten, dass volljährige Kinder, welche im gleichen Haushalt wie die Eltern leben, einen eigenen Sozialhilfeantrag stellen müssen. 

Die Grundlage für die Sozialhilfe des RSDO bildet das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) des Kantons Aargau.

Dazu zählen weiterhin die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), das Handbuch Soziales des Kantons Aargau sowie interne Richtlinien. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)