Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

Der Regionale Sozialdienst Oberwynental übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Sozialarbeit Aufträge der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (Familiengericht Kulm). Gesetzliche Grundlage ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB).

Abklärungsdienst

Das Familiengericht Kulm prüft bei Eingang einer Gefährdungsmeldung die Notwendigkeit einer Abklärung. Besteht der Bedarf einer Abklärung erhält die Abteilung KES des Regionalen Sozialdienstes Oberwynental den konkreten Auftrag.

Eine Abklärung umfasst, Gespräche mit betroffenen Personen, Gespräche mit dem Umfeld, Einholen von diversen Berichten, Hausbesuche und bei Bedarf eine Erstberatung. 

Aus dieser Abklärung wird eine Empfehlung an das Familiengericht abgegeben. Das Familiengericht entscheidet den weiteren Weg bzw. fällt Entscheide über weitere Massnahmen.

Mandatsführung

Nach einer Verfügung des Familiengerichts Kulm führt die Abteilung KES des Regionalen Sozialdienstes Oberwynental die Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz. 

Jede Person erhält einen sogenannten Berufsbeistand bzw. Berufsbeiständin zugewiesen. Der zugewiesene Berufsbeistand ist die direkte Ansprechperson für die Person. Gemeinsam und im gegenseitigen Austausch wird an der Umsetzung des Auftrages des Familiengerichts gearbeitet.

Die Aufträge sind sehr verschiedenen und orientieren sich an den Fähigkeiten, dem Alter und der Gesundheitssituation des Klienten.

Weiterführende Infos

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Um eine Beistandschaft für sich selbst oder eine andere zu erhalten, können Sie beim Familiengericht Kulm einen Antrag oder eine Gefährdungsmeldung einreichen. Liegt eine entsprechende Hilfsbedürftigkeit vor, entscheidet das Familiengericht über Art und Umfang der Beistandschaft und wählt eine geeignete Beistandsperson aus. Die Beistandschaft wird immer individuell auf die Situation zugeschnitten und soll die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich erhalten.

  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes oder einer erwachsenen Person gefährdet ist, können Sie eine Gefährdungsmeldung einreichen. Diese Meldung richten Sie schriftlich an das zuständige Familiengericht Kulm. Privatpersonen, Fachpersonen oder Behörden können eine solche Meldung machen, sofern kein Berufsgeheimnis entgegensteht.

    Beschreiben Sie in der Meldung möglichst konkret, weshalb Sie eine Gefährdung vermuten. Das Familiengericht prüft anschliessend die Situation und entscheidet über das weitere Vorgehen. Bei akuter Gefahr für Leib und Leben wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei oder den Notruf.

    Für die Gefährdungsmeldung gibt es ein entsprechendes Formular. Bei Unsicherheiten oder Beratungsbedarf können Sie sich auch direkt an uns wenden.