Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

Der Regionale Sozialdienst Oberwynental übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Sozialarbeit Aufträge der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (Familiengericht Kulm). Gesetzliche Grundlage ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB).

Abklärungsdienst

Das Familiengericht Kulm prüft bei Eingang einer Gefährdungsmeldung die Notwendigkeit einer Abklärung. Besteht der Bedarf einer Abklärung erhält die Abteilung KES des Regionalen Sozialdienstes Oberwynental den konkreten Auftrag.

Eine Abklärung umfasst Gespräche mit betroffenen Personen, Gespräche mit dem Umfeld, Einholen von diversen Berichten, Hausbesuche und bei Bedarf eine Erstberatung. 

Aus dieser Abklärung wird eine Empfehlung an das Familiengericht abgegeben. Das Familiengericht entscheidet den weiteren Weg bzw. fällt Entscheide über weitere Massnahmen.

Mandatsführung

Nach einer Verfügung des Familiengerichts Kulm führt die Abteilung KES des Regionalen Sozialdienstes Oberwynental die Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz. 

Jede Person erhält einen sogenannten Berufsbeistand bzw. Berufsbeiständin zugewiesen. Die zugewiesene Berufsbeistandsperson ist die direkte Ansprechperson für die Person. Gemeinsam und im gegenseitigen Austausch wird an der Umsetzung des Auftrages des Familiengerichts gearbeitet.

Die Aufträge sind sehr verschiedenen und orientieren sich an den Fähigkeiten, dem Alter und der Gesundheitssituation der betroffenen Person.

Weiterführende Infos

Häufig gestellte Fragen (FAQ)