
Alimente
Die finanzielle Unterstützung für Kinder, deren Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, ist ein wichtiges Instrument zum Schutz des Kindeswohls. Es gibt die Möglichkeit, eine Bevorschussung der Unterhaltszahlungen zu beantragen, wenn ein Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Für diesen Antrag ist ein rechtskräftiger Unterhaltstitel erforderlich.
Diese Unterstützung steht grundsätzlich Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 20 Jahren zur Verfügung, sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden. Dabei gelten folgende gesetzlichen Voraussetzungen:
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss tatsächlich seinen Zahlungen nicht nachkommen,
das Jahreseinkommen der betroffenen Familie darf gewisse Grenzen nicht überschreiten,
es darf kein nennenswertes Vermögen vorhanden sein, das versteuert werden müsste.
Diese Massnahme zielt darauf ab, die negativen finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Kinder zu minimieren und ihre Grundversorgung sicherzustellen.
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Weiterführende Infos
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Es werden nur Kindesunterhaltsbeiträge bevorschusst, nicht aber Ehegattenalimente. Die Höhe richtet sich nach dem im Rechtstitel festgelegten Betrag, darf jedoch den Höchstbetrag der einfachen Waisenrente der AHV nicht überschreiten. Für den überschrittenen Höchstbetrag kann ein Inkassogesuch beim RSDO eingereicht werden.
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Beim Alimenteninkasso übernimmt der Regionale Sozialdienst Oberwynental die Einforderung von laufenden und ausstehenden familienrechtlichen Ansprüchen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil/Eheperson seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Voraussetzung ist ein gültiger Rechtstitel. Der RSDO setzt sich mit dem zahlungspflichtigen Elternteil in Verbindung und leitet rechtliche Schritte ein, um die geschuldeten Beträge einzutreiben.